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Pedelec

03.02.2012 14:00 von KJ-World

Vor dem Pedelec Kauf eine Probefahrt machen

Viele Menschen können sich für die Pedelecs begeistern - allerdings sollte vor dem Kauf zwingend eine Probefahrt unternommen werden. Der Grund ist, dass diese Gefährte schnell ein hohes Tempo erreichen und so für jemanden, der damit keinerlei Erfahrung hat, ein hohes Risiko darstellen können. Die Geschwindigkeiten, die hier erreicht werden können, werden oft unterschätzt und Unfälle können die Folge sein.

Doch nicht nur für den Pedelec-Fahrer selbst ist die Sache nicht ganz ungefährlich, auch Autofahrer müssen sich erst noch darauf einstellen. Sie erkennen nicht auf den ersten Blick, wie schnell dieser Verkehrsteilnehmer tatsächlich unterwegs ist.

Doch die Unfallgefahr erhöht sich nicht nur durch die Geschwindigkeit, sondern auch durch die Technik. Der Motor läuft beispielsweise bei Stillstand der Pedale noch nach, der Fahrer wird also weiter angetrieben. Durch die Probefahrt vor dem Kauf des Pedelecs ist es möglich, sich über das Brems- und Fahrverhalten sowie über die Benutzerfreundlichkeit des Gefährts ein Bild zu machen. Zumal die Pedelecs unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten haben, die ebenfalls bekannt sein sollten. „Wichtig ist für jeden Fahrer eines Pedelec, sich mit einem Fahrradhelm zu schützen. Auch wenn das Tragen eines solchen nicht verpflichtend ist, so ist es doch sehr sinnvoll“, so Thomas Greisinger von Toms Bike Corner.

Sicherheitsaspekte

Der Käufer eines Pedelec sollte unbedingt auf das GS-Siegel achten, das für geprüfte Sicherheit steht. Grund sind die höheren Geschwindigkeiten, die mit dem Pedelec erreicht werden, auch die höheren Bremsbelastungen, das größere Gewicht sowie die zusätzlichen Antriebsmomente durch den Motor spielen für die Sicherheit eine Rolle. Das genannte Siegel steht dafür, dass Gabel und Rahmen, Lenker sowie die Bremsen einer entsprechenden Prüfung unterzogen wurden.

Empfehlenswert sind Pedelecs mit einem am Tretlager befindlichen Mittelmotor, denn hier können die Räder nicht wegrutschen oder durchdrehen. Bei den mechanischen Systemen sind die hydraulischen Stopper anzuraten.

Die Versicherungs- und Rechtsfragen

Meist besitzen Pedelecs eine Motorleistung, die bis 250 Watt reicht. Wird Tempo 25 erreicht, schaltet sich die Tretunterstützung automatisch ab. Somit unterliegen die Räder nicht der Versicherungspflicht, denn sie gelten noch als Fahrräder. Bei Pedelecs mit einer elektrischen Anfahrhilfe muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein. Ist er nach dem 1. April 1965 geboren worden und besitzt keinen Führerschein, muss er mindestens einen Mofaführerschein vorlegen.

Pedelecs sind zulassungsfrei und müssen kein Kennzeichen tragen. Wichtig zu wissen ist aber, dass nicht alle Versicherungen die Pedelecs in die Haftpflichtversicherung mit einbeziehen. Es ist daher anzuraten, den Versicherungsschutz vor dem Kauf zu klären.

Bei Pedelecs, bei denen die Tretunterstützung bis zu einem Tempo von 45 Km/h erhalten bleibt und der Motor bis zu 500 Watt leistet, muss eine Betriebserlaubnis vorliegen und es wird auch ein Versicherungskennzeichen gebraucht. 15 Jahre sind auch hier das Mindestalter des Fahrers, der in jedem Fall eine Mofaprüfbescheinigung braucht. Auf Radwegen darf damit nicht gefahren werden, wenn diese nicht eigens für Mofas freigegeben sind.


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Das ist der erste Blog-Beitrag

27.09.2011 10:48 von Christ

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